Der südliche Waldrand des Bärletwaldes in Brügg BE hat zu intensiven Diskussionen und zu einer Petition an den Regierungsrat geführt – eine typische „Urban Forestry“ Situation.
Einerseits wünschen sich einige Anwohner mehr Sicherheit, denn immer wieder stürzen am Waldrand alte Bäume um, vorwiegend Eichen und Buchen. Auch der Schulweg und die asphaltierte Zufahrt zu einigen Liegenschaften sind gefährdet. In der Folge hat der aktuelle Besitzer, der Staatsforstbetrieb des Kantons Bern, eine gründliche Anzeichnung durchgeführt, um die Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten.
Andererseits meldeten sich andere Anwohner und Naturschutzorganisationen, die auf den hohen ökologischen Wert des alten Eichenbestandes verweisen – eine Rarität im Berner Mittelland. Sie möchten am liebsten alles so belassen wie es ist. Eine Petition mit über 1200 Unterschriften ist unterwegs –> https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/massiver-holzschlag-im-baerletwald-bruegg-geplant
Der Gemeinderat von Brügg hat im Spätherbst 2020 den Lead übernommen. Es fand im Dezember ein erstes Treffen mit Waldbesitzer und Stakeholdern statt, worüber am 22.12.2020 im Bieler Tagblatt berichtet wurde –> https://www.bielertagblatt.ch/nachrichten/seeland/naturschuetzer-kaempfen-um-alten-eichenwald
In dieser Phase hat Urs Mühlethaler, Inhaber der UM Services GmbH, mit dem Gemeinderat Kontakt aufgenommen und seine Dienste für ein Visual Treerisk Assessment VTA mit waldökologischer Ansprache angeboten. Der Auftrag läuft seit Januar 2021. Im individuellen Gespräch mit Spaziergängern war die Erleichterung spürbar, dass dieser Waldabschnitt einer vertieften Evaluation unterzogen wird. Die Resultate wurden am 25.01.2021 allen Stakeholdern vor Ort präsentiert und das Vorgehen wurde von allen Seiten begrüsst. Als Konsens wurde das notfallmässige Fällen einiger besonders gefährlicher Exemplare beschlossen, wobei nach Möglichkeit bei Eichen das „Skelett“ als Habitat für seltene Flechtenarten stehenbleiben soll. Weitere baumpflegerische Massnahmen werden folgen, sobald die Gemeinde im Besitz des für Sicherheit notwendigen Streifens ist.